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Bundesfinanzhof schränkt Kindergeldauszahlung direkt an Kind ein

Sonntagsblatt 2 weeks 2 days ago
München (epd). Volljährige Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, können bei ausreichendem Einkommen nicht die Auszahlung des Kindergeldes an sich verlangen. Sind sie nicht unterhaltsbedürftig, bleibt das Kindergeld beim kindergeldberechtigten Elternteil, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. (AZ: III R 10/24)
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