Dekanatssynode

Dekanatsbezirk
Der Dekanatsbezirk (kurz: Dekanat) umfasst alle Kirchengemeinden seines Bereiches. Er besitzt Rechtspersönlichkeit nach kirchlichem Recht und ist Körperschaft öffentlichen Rechts. Organe des Dekanatsbezirkes sind die Dekanatssynode, Dekanatsausschuss und die Dekanin*innen.

Dekan*innen
Die Dekan*innen leiten den Dekanatsbezirk zusammen mit Dekanatssynode und Dekanatsausschuss. Sie sind Dienstvorgesetzte der Pfarrerinnen und Pfarrer des Dekanats.