Mitarbeitendenvertretung im Dekanat Erlangen

Die Mitarbeitendenvertretung im Bereich der GKG/KGA und dem Dekanat Erlangen Stadt (MAV) ist die Interessenvertretung der Beschäftigten. Sie wird alle vier Jahre von den Mitarbeiterinnen und den Mitarbeitern der Gesamtkirchenverwaltung, der Gesamtkirchengemeinde und dem Dekanat Mitte gewählt.

Die MAV (Mitarbeitendenvertretung) im Dekanat Erlangen ist zuständig für die Kirchengemeinden: Altstadt, Bubenreuth, Bruck, Eltersdorf, Erlösergemeinde, Frauenaurach, Johannes, Martin-Luther-Kirche, Matthäus, Markus, Neustadt, Tennenlohe, Thomas, sowie für die Einrichtungen: Bildung evangelisch, Dekanat, Ev. Jugend, Ev. Studierendengemeinde, Kirchengemeindeamt, KatechetInnen und ReligionspädagogInnen

Flyer der MAV
Liste der Ansprechpersonen
Geschäftsordnung

 

MAV-Geschäftsstelle: ESG Hindenburgstr. 46, 91054 Erlangen
E-Mail: mav.erlangen@elkb.de

Um die Vertraulichkeit der Korrespondenz sicherzustellen, empfehlen wir Ihnen, Mitteilungen an uns bevorzugt von (nicht-dienstlichen) ELKB-Mailadressen aus zu senden. E-Mails an MAV-Mitglieder, die keine Mailadresse hinterlegt haben, senden Sie bitte an mav.erlangen@elkb.de.

Name  
Ulrike Frank (1. Vorsitzende)
MAV Geschäftsstelle
Hindenburgstraße 46
91054 Erlangen
01520-3117293
MAV Ulli Frank
Bildrechte MAV
   
Renate Abeßer (2. Vorsitzende)
Bildung Evangelisch
Hindenburgstr. 46a
91054 Erlangen
09131 20013
MAV Renate Abesser
Bildrechte MAV
Jennifer Cazan
Kirchengemeindeamt
Fichtestr. 1
91054 Erlangen
09131 8109-25 
MAV Jennifer Cazan
Bildrechte MAV
Barbara Krehan (Schriftführerin)
Dekanat Erlangen
Friedrichstraße 15
91054 Erlangen
09131 205828
MAV Barbara Krehan
Bildrechte MAV

Angelika Schindler-Unger
Löhe-Kinderhaus

09131 539115

Angelika Schindler-Unger
Bildrechte MAV
Antje Schramm
Löhe Kinderhaus
09131 539115
MAV Antje Schramm
Daniel Bretfeld
Gesamtkirchenverwaltung
Fichtestr. 1
91054 Erlangen
09131 8109-22
MAV Daniel Bretfeld
Bildrechte MAV

 

Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit bildet das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG). Demnach hat die MAV gemäß MVG §§ 40 - 43 ein Mitbestimmungsrecht u. a. bei:

  • Einstellung, Anstellung, Kündigung
  • Eingruppierung, Höher- oder Rückgruppierung, Gewährung tariflicher Zulagen
  • Versetzung und Abordnung zu einer anderen Dienststelle von mehr als drei Monaten
  • Übertragung einer höher oder niedriger bewerteten Tätigkeit von  mehr als drei Monaten
  • Ablehnung eines Antrages auf Ermäßigung der Arbeitszeit und Beurlaubung aus familien- oder arbeitsmarktpolitischen Gründen.

Nach MVG §§ 46 + 47 hat die MAV ein Mitberatungsrecht u.a. bei:

  • Auflösung, Einschränkung, Verlegung und Zusammenlegung von Dienststellen oder wesentlichen Teilen von ihnen
  • Der außerordentlichen Kündigung und der Kündigung in der Probezeit
  • Der Aufstellung und Änderung des Stellenplanentwurfes, sowie der Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen für die Bemessung des Personalbedarfes
  • Maßnahmen, die zu wesentlichen Änderungen des Arbeitsablaufes oder der Arbeitsplatzgestaltung führen.