Evangelisch werden

Logo Offene KircheSie wollen in die Evangelisch-Lutherische Kirche eintreten?

GERNE! Wir freuen uns auf Sie.

Zum Eintritt können Sie sich gerne mit ihren Fragen an das für sie zuständige Pfarramt wenden (siehe Gemeindefinder).

Darüber hinaus ist die Kircheneintrittsstelle in Nürnberg ein guter Ansprechpartner.

  • Menschen können dort evangelisches Kirchenmitglied werden.
  • Menschen, die mehr über den evangelischen Glauben und die evangelische Kirche wissen möchten, können Klärungsgespräche führen oder einen Glaubenskurs besuchen.
  • Nicht-Getaufte können sich über Wege zur Taufe informieren, die für sie angemessen sind.
  • Menschen, die über Kirchenaustritt nachdenken und ein evangelisches „Gegenüber“ suchen bevor sie den Schritt gehen, finden hier Gesprächspartner.

Weitere Informationen: http://www.zurueckzurkirche.de

Vielleicht hat Sie die Gute Nachricht von Gott angesprochen, sei es durch eine Begegnung mit einem Menschen, sei es durch eine Predigt oder das Nachdenken über biblische Texte.

Vielleicht möchten Sie aufgrund familiärer Bindungen oder beruflicher Zusammenhänge in die evangelische Kirche eintreten.

Gute Gründe, diesen Schritt zu tun, gibt es genug!

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie den Pfarrer/die Pfarrerin Ihrer Kirchengemeinde oder Mitarbeitende in der Kircheneintrittstelle an.

Hier einige praktische Hinweise:

Wie trete ich in die evangelische Kirche ein?Sie vereinbaren beim Pfarramt Ihrer Wohnortgemeinde oder Ihrer Wahl einen Termin mit dem Pfarrer, der Pfarrerin oder Sie wenden sich an die zentrale Kircheneintrittstelle im Haus eckstein in Nürnberg, Burgstraße 1.
Was bespreche ich mit dem Pfarrer, der Pfarrerin? Alles was Sie über Kirche und Gemeinde, über Glaubens- und Lebensfragen wissen oder austauschen möchten.
Wie geht der Eintritt vor sich?Sie füllen, nach Vorlage eines Personalausweises, Ihrer Taufurkunde und einer früheren Austrittsbestätigung aus einer Kirche/Religionsgemeinschaft, mit dem Pfarrer, der Pfarrerin ein Anmeldeformular mit Ihren persönlichen Daten aus. Sie erhalten eine Urkunde über Ihren Eintritt. Sie sollten Ihren Eintritt mit dem Besuch eines Abendmahlsgottesdienstes feierlich begehen.
Was ist, wenn ich nicht getauft bin?Dann geschieht Ihre Aufnahme in die Evangelisch-Lutherische Kirche durch die Taufe. Auch sie wird durch Gespräche mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin der Gemeinde oder der Kircheneintrittstelle vorbereitet.
Wie trete ich von einer anderen Kirche oder Konfession in die Evangelische Kirche über?Vor dem Eintritt muss der Austritt erklärt werden. Dies geschieht beim Standesamt Ihres Wohnorts. Die Erklärung über den Austritt aus der anderen Kirche oder Konfession sollte beim Eintrittsgespräch vorliegen.
Was kostet der Eintritt in die Kirche?Der Eintritt selbst ist kostenlos, aber als Kirchenmitglied sind Sie - sofern Sie ein Einkommen haben - kirchensteuerpflichtig. Die Höhe der Kirchensteuer ist nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In Bayern beträgt sie acht Prozent Ihrer Lohn- bzw. Einkommensteuer. Dazu kommt das Kirchgeld von fünf bis hundert Euro pro Jahr (gestaffelt nach Einkommen).

Kirchenaustritt

Gespräche mit Menschen, die über einen möglichen Kirchenaustritt nachdenken und ihre Beweggründe noch durchdenken möchten, bietet auch das Team der zentralen Kircheneintrittsstelle im Haus eckstein in Nürnberg an.

Wo kann ich meinen Austritt aus der Kirche erklären?Ein rechtskräftiger Kirchenaustritt kommt durch eine entsprechende Erklärung vor dem zuständigen Standesamt zustande, wenn man will, auch vor einem Notar. Die Kirchen werden von den Standesbehörden nachträglich informiert. Die Kirchensteuerpflicht erlischt mit Ablauf des jeweiligen Monats.
Welche Folgen hat der Kirchenaustritt für mich?Mit dem Kirchenaustritt schließt sich der/die Ausgetretene aus der Abendsmahlsgemeinschaft aus. Eine kirchliche Trauung und Beerdigung sind nicht mehr selbstverständlich. Er/sie kann nicht mehr Patin/Pate werden oder an den Kirchenvorstandswahlen teilnehmen. Eine kirchliche Anstellung scheidet aus. Im Übrigen stehen auch Ausgetretenen die Türen zu kirchlichen Angeboten und Veranstaltungen offen. Finanziert werden können die kirchlichen Angebote jedoch nur durch die Steuern und Spenden Ihrer Mitglieder und Förderer.
Gibt es einen Weg zurück in die Kirche?Der standesamtliche Kirchenaustritt betrifft in erster Linie die Rechtsgemeinschaft der Kirche und lässt die Taufe unberührt. Deshalb kann man sich aufgrund neuer Erfahrungen und Einstellungen wieder auf die Taufe beziehen und in die Kirche wieder eintreten. Weitere Informationen unter Kircheneintritt.