Fastenmonat Ramadan in Zeiten von Corona

Sure 97: „In ihr steigen die Engel und der Heilige Geist Gabriel herab, Frieden ist sie bis zum Anbruch der Morgenröte“

Noch bis 12. Mai dauert die Fastenzeit für Muslim*innen. Der Fastenmonat Ramadan genießt eine sehr hohe Stellung, weil unter anderem die Gottes-Offenbarung, der Koran, in ihm in Leyletul-Kadr, der Nacht der Bestimmung herabgesandt wurde. In Sure 97 beschreibt Gott diese Nacht: „In ihr steigen die Engel und der Heilige Geist Gabriel herab, Frieden ist sie bis zum Anbruch der Morgenröte“
Im Ramadan wird nicht nur die innere Einkehr groß geschrieben, sondern auch das gemeinsame Treffen mit Verwandten und Freunden, was leider zum zweiten Mal wegen Corona ausfallen muss. Neben den materiellen Verboten (Essen, Trinken etc.) in der Fastenzeit gibt es mehrere ethisch-moralische Komponenten, die der Muslim während des Ramadans umso stärker zu beachten hat. Somit sind üble Nachrede, Verleumdung, Lügen und Beleidigungen aller Art besonders zu vermeiden.

Der Alltag während der Fastenzeit soll möglichst unbeeinträchtigt verlaufen. Im Ramadan zählen gute Taten vielfach mehr als in der Zeit außerhalb des Ramadans, daher sind Aktivitäten wie anderen helfen, Gutes tun, viel spenden, Quran rezitieren, viele Gebete, Anbetung und Lobpreisung Gottes sind im Ramadan angesagt. Bei Sonnenuntergang versammelt sich die Familie mit Nachbarn, Freunden und Bekannten zum Fastenbrechenessen. Oft hat man unterschiedliche Gäste bei sich oder wird selbst eingeladen.

Leider müssen wir diesem geselligen Beisammensein auch in diesem Jahr aufgrund der Corona-Einschränkungen ausfallen lassen. Fasten findet somit ausschließlich im Kreise der Familie unter Beachtung der Einschränkungen statt. Die Gemeinschaft steht diesmal im Hintergrund.
Üblicherweise wird das Fastenbrechen mit Datteln oder Suppe eröffnet. Dann folgt eine Hauptspeise und kleine Nachspeise um den Zuckerspiegel wieder auszugleichen. Anschließend folgt das gemeinsame rituelle Nachtgebet mit dem Taraweeh-Gebet, die jedoch in diesem Jahr nur eingeschränkt für eine sehr begrenzte Zeit stattfinden kann. Das Nachgebet müssen die Gläubigen in diesem Jahr zu Hause verrichten. Vom Sonnenuntergang bis unmittelbar vor Sonnenaufgang wird der Flüssigkeitshaushalt ausgeglichen. Viele Gläubige sind aus der Fastenpflicht ausgenommen: z. B. Kranke, Alte und Schwangere sind ohnehin von der Fastenpflicht entbunden. Und da es im Islam keine verbindliche Lehrautorität gibt, muss letztlich jeder Gläubige die Entscheidung, ob er fastet oder nicht, mit seinem Gewissen und Gott ausmachen. Fasten stärkt das Mitgefühl Trotz vieler Einschränkungen in der Corona-Zeit freuen sich viele Gläubige auf die Ramadanzeit.

Sie verbinden die Fastenzeit unter anderem mit folgenden Vorteilen:
Förderung der Geduld, Disziplin und Stärkung der Willenskraft, das Fasten stärkt das Mitgefühl mit Armen und Bedürftigen Menschen.
Fasten als Mittel der Dankbarkeit und es ist eine gute Übung, um die eigenen Bedürfnisse zu kontrollieren.

Mehmet Sapmaz

Autorin/Autor:
Mehmet Sapmaz
Muslimisches Bildungswerk Erlangen
01.05.2021 (Woche 17/21)