Prävention sexualisierter Gewalt 

Ziel ist es, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in der Kirche einen sicheren Ort zu bieten, an dem sie sich ernst genommen und geschützt fühlen können. Unsere Verpflichtung ist es, Menschen, die unsere Angebote nutzen, wirksam vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Als kirchliche Organisation und als Einzelpersonen in kirchlichen Einrichtungen tragen wir die Verantwortung für das Vertrauen, das uns von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen entgegengebracht wird. Wir sehen es als unsere Pflicht, dieses Vertrauen mit größter Verantwortung zu wahren.

 

Schutzkonzept
In dem Präventionsgesetz der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gibt es klare Vorschriften zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Bis Ende 2025 werden in Dekanatsbezirken, Kirchengemeinden und Einrichtungen Schutzkonzepte erstellt. Die darin festgehaltenen Maßnahmen sollen sexualisierte Gewalt möglichst schon im Vorfeld verhindern. Zu dem Schutzkonzept gehören unter anderem: Vertrauenspersonen, Meldestellen, Informationsweitergabe bei Mitarbeiterschulungen, die Verpflichtung zur Vorlegung von einem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis und ein Verhaltenskodex für Mitarbeitende.
Wir möchten betonen, dass es bereits viele Vorlagen und Arbeitshilfen zur Erstellung von Schutzkonzepten gibt. Dennoch ist es von entscheidender Bedeutung, diese Vorlagen auf die spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Gemeinden und der örtlichen Situation anzupassen. 
Das Dekanat und die Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt steht bei diesem Prozess den Kirchengemeinden zur Seite und es gibt ein Handbuch zur Erstellung von Schutzkonzepten.

Hilfe und Beratung

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