Evangelische Kirche © 2011 Hellmut HertelElke Wewetzer, Leiterin der KircheneintrittsstelleVielleicht hat Sie die Gute Nachricht von Gott angesprochen, sei es durch eine Begegnung mit einem Menschen, sei es durch eine Predigt oder das Nachdenken ĂŒber biblische Texte.

Vielleicht möchten Sie aufgrund familiÀrer Bindungen oder beruflicher ZusammenhÀnge in die evangelische Kirche eintreten.

Gute GrĂŒnde, diesen Schritt zu tun, gibt es genug!

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie den Pfarrer/die Pfarrerin Ihrer Kirchengemeinde, Mitarbeitende in der Kircheneintrittstelle oder Anprechpartner oder Ansprechpartnerinnen der Evangelischen Kirche in Deutschland an.

 

 

Hier einige praktische Hinweise:

Wie trete ich in die evangelische Kirche ein?
Sie vereinbaren beim Pfarramt Ihrer Wohnortgemeinde oder Ihrer Wahl einen Termin mit dem Pfarrer, der Pfarrerin oder Sie wenden sich an die zentrale Kircheneintrittstelle im Haus eckstein in NĂŒrnberg, Burgstraße 1.

Was bespreche ich mit dem Pfarrer, der Pfarrerin?
Alles was Sie ĂŒber Kirche und Gemeinde, ĂŒber Glaubens- und Lebensfragen wissen oder austauschen möchten.

Wie geht der Eintritt vor sich?
Sie fĂŒllen, nach Vorlage eines Personalausweises, Ihrer Taufurkunde und einer frĂŒheren AustrittsbestĂ€tigung aus einer Kirche/Religionsgemeinschaft, mit dem Pfarrer, der Pfarrerin ein Anmeldeformular mit Ihren persönlichen Daten aus. Sie erhalten eine Urkunde ĂŒber Ihren Eintritt. Sie sollten Ihren Eintritt mit dem Besuch eines Abendmahlsgottesdienstes feierlich begehen.

Was ist, wenn ich nicht getauft bin?
Dann geschieht Ihre Aufnahme in die Evangelisch-Lutherische Kirche durch die Taufe. Auch sie wird durch GesprÀche mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin der Gemeinde oder der Kircheneintrittstelle vorbereitet.

Wie trete ich von einer anderen Kirche oder Konfession in die Evangelische Kirche ĂŒber?
Vor dem Eintritt muss der Austritt erklĂ€rt werden. Dies geschieht beim Standesamt Ihres Wohnorts. Die ErklĂ€rung ĂŒber den Austritt aus der anderen Kirche oder Konfession sollte beim EintrittsgesprĂ€ch vorliegen.

Was kostet der Eintritt in die Kirche?
Der Eintritt selbst ist kostenlos, aber als Kirchenmitglied sind Sie - sofern Sie ein Einkommen haben - kirchensteuerpflichtig. Die Höhe der Kirchensteuer ist nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In Bayern betrĂ€gt sie acht Prozent Ihrer Lohn- bzw. Einkommensteuer. Dazu kommt das Kirchgeld von fĂŒnf bis hundert Euro pro Jahr (gestaffelt nach Einkommen).


Kirchenaustritt

GesprĂ€che mit Menschen, die ĂŒber einen möglichen Kirchenaustritt nachdenken und ihre BeweggrĂŒnde noch durchdenken möchten, bietet auch das Team der zentralen Kircheneintrittsstelle im Haus eckstein in NĂŒrnberg an.

Wo kann ich meinen Austritt aus der Kirche erklÀren?
Ein rechtskrÀftiger Kirchenaustritt kommt durch eine entsprechende ErklÀrung vor dem zustÀndigen Standesamt zustande, wenn man will, auch vor einem Notar. Die Kirchen werden von den Standesbehörden nachtrÀglich informiert. Die Kirchensteuerpflicht erlischt mit Ablauf des jeweiligen Monats.

Welche Folgen hat der Kirchenaustritt fĂŒr mich?
Mit dem Kirchenaustritt schließt sich der/die Ausgetretene aus der Abendsmahlsgemeinschaft aus. Eine kirchliche Trauung und Beerdigung sind nicht mehr selbstverstĂ€ndlich. Er/sie kann nicht mehr Patin/Pate werden oder an den Kirchenvorstandswahlen teilnehmen. Eine kirchliche Anstellung scheidet aus. Im Übrigen stehen auch Ausgetretenen die TĂŒren zu kirchlichen Angeboten und Veranstaltungen offen. Finanziert werden können die kirchlichen Angebote jedoch nur durch die Steuern und Spenden Ihrer Mitglieder und Förderer.

Gibt es einen Weg zurĂŒck in die Kirche?
Der standesamtliche Kirchenaustritt betrifft in erster Linie die Rechtsgemeinschaft der Kirche und lĂ€sst die Taufe unberĂŒhrt. Deshalb kann man sich aufgrund neuer Erfahrungen und Einstellungen wieder auf die Taufe beziehen und in die Kirche wieder eintreten. Weitere Informationen unter Kircheneintritt.

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